Honorare

Pro Sitzung (50 Minuten) stelle ich ein Honorar von 100 € in Rechnung und zwar unabhängig von der Art der Therapie oder Behandlung.

Paartherapie

Für die Begleitung von Paaren hat sich ein Zeitrahmen von 75 Minuten pro Sitzung als sinnvoll erwiesen. Das Honorar dafür beträgt 150 €.

Lehrtherapie

NARM-Sitzungen sind im Rahmen der NARM-Fortbildung als Lehrtherapie anrechnungsfähig.

Lehrsupervision

Im Rahmen von NARM-Fortbildungen bin ich akkreditiert Teilnehmer und Gruppen zu supervidieren. Die Honorare für Lehrtherapie und -supervision können je nach Ausbildungsland unterschiedlich ausfallen. Bitte fragen Sie nach.

Kennenlerntermine

Ich biete keine kostenlosen Kennenlerntermine an. Wenn Sie Fragen zu meiner Arbeitsweise habe, beantworte ich diese gerne per Mail. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, halte ich mir die Zeit für Sie frei. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Andernfalls stelle ich Ihnen die gebuchte Zeit in Rechnung.

Seminare

Bitte entnehmen Sie das jeweilige Honorar für die themenorientierten Seminare der jeweiligen Ausschreibung.

Bankverbindung

DE83 4306 0967 1197 2614 00
GEN0DEM1GLS
GLS Bank Bochum

Kostenübernahme

Ich bin von Übergangstherapie.de anerkannt und kann daher über teilnehmende gesetzliche Krankenkassen und Arbeitgeber abrechnen. Als Heilpraktiker werden meine Leistungen auch von Privatkassen erstattet.

Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung oder bei Ihrem Arbeitgeber.

Selbstzahlen hat Vorteile

Die Therapie selbst zu bezahlen hat Vorteile: Sie können sich einem Therapeuten anvertrauen, der Ihnen liegt, und eine Therapieform wählen, die Sie für sich als hilfreich erachten. Sie können in der Regel sofort mit der Behandlung beginnen und müssen nicht monatelang auf die Bewilligung durch die Krankenkasse warten. Ihre Daten werden nicht weitergeleitet und daher auch nicht aktenkundig. So sind künftige Vertragsverhandlungen mit Versicherungen nicht davon beeinträchtigt. Sie müssen keine Therapiepläne erfüllen, sondern können Ihre ganz persönlichen Entwicklungsschritte machen. Die Häufigkeit der Sitzungen und die Therapiedauer bestimmen Sie selbst. Außerdem ist die Therapie auch während etwaiger Sperrfristen der gesetzlichen Kassen möglich.